Teilhabe am Arbeitsleben - für Menschen mit Behinderungen

Arbeiten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)

Wer kann in eine WfbM aufgenommen werden?

Menschen, 

  • die berechtigte Empfänger von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind.
  • die voll erwerbsgemindert eingestuft sind.
  • die ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können.
  • die gemeinschaftsfähig sind.
  • die den Berufsbildungsbereich (BBB) abgeschlossen haben oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen.

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Inklusionsunternehmen INTEGRA Profil gGmbH

für Menschen mit Einschränkungen, teilweise erwerbsfähig - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Unser Inklusionsbetrieb ist die INTEGRA profil gemeinnützige GmbH auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die einen Mindest-Prozent-Anteil schwerbehinderter Menschen im Sinne des § 215 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) beschäftigt.

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