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Für Unternehmen ist die Vergabe von Aufträgen an eine WfbM auch wirtschaftlich interessant (Ausgleichsabgabe)

Wir & die Wirtschaft - wichtige Infos für Unternehmer

Ausgleichsabgabe

Unsere Werkstätten erzielen ein wirtschaftliches Arbeitsergebnis – auch um ein Arbeitsentgelt an die Werkstattbeschäftigten zu zahlen. Unser Auftrag heißt: Teilhabe am beruflichen Leben und dem der Gemeinschaft. Der Gesetzgeber ermöglicht Werkstätten durch besondere Marktbedingungen, im Wettbewerb mit der Wirtschaft, Aufträge zu erhalten.

Dieser Nachteilsausgleich am Markt kommt den Auftraggebern direkt zugute: Denn die Ausgleichsabgabe für nicht mit Schwerbehinderten besetzte Arbeitsplätze in Wirtschaftsunternehmen verringert sich, wenn diese Aufträge an Werkstätten vergeben und damit deren Arbeit unterstützen.

Dafür kann der Auftraggeber 50% des ausgewiesenen Leistungsanteils auf die von ihm zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. Steuerrechtlich gelten Werkstätten als begünstigte „Zweckbetriebe“ und führen nur den verringerten Umsatzsteuersatz ab. Zur Sicherung der Beschäftigung und Kompensation von Wettbewerbsnachteilen berechnen wir nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Mehr Infos zur Ausgleichsabgabe hier.

Wir sind zertifiziert nach ISO 9001:2015

Hochmoderne industrielle Produktionsstrukturen ermöglichen die Integration von Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen in den Arbeits- und Fertigungsprozess.
Unser Unternehmen ist zertifiziert nach ISO 9001:2015 - Download Zertifikat (deutsch) und Zertifikat (englisch)