Der Inklusionsbetrieb INTEGRA profil GmbH widmet sich der Eingliederung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen in die Arbeitswelt.

Die INTEGRA profil bietet alternative Berufs-Chancen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsbereich Facility Management (Objektpflege, Hausmeisterdienste).

Der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten in der INTEGRA profil gemeinnützigen GmbH beträgt mindestens 40%.

Inklusionsbetrieb INTEGRA profil gGmbH

Job-Profil

Mitarbeiter/In in der Objektpflege:

  • Reinigungs- und Reparaturarbeiten im Grünbereich auf Grundstücken und in Gebäuden - persönliche und körperliche Eignung vorausgesetzt, mit Hilfestellung oder Hilfsmitteln,
  • handwerkliche Kenntnisse und Fähigkeiten - vorzugsweise aus den Bereichen Elektro-, Heizung-, Lüftung-, Sanitär- und Klimatechnik und/oder Garten- und Landschaftsbau,
  • persönliches Engagement, soziale Kompetenz und Freude an der Arbeit,
  • Teamfähigkeit,
  • Leistungsbereitschaft und Motivation,
  • wenn möglich Führerschein Klasse B.

 

Mitarbeiter/- in Hauswirtschaft:

  • Durchführung von Reinigungsarbeiten und Zimmerservice in Gebäuden - persönliche und körperliche Eignung vorausgesetzt
  • persönliche  Hygiene,
  • Teamfähigkeit,
  • persönliches Engagement, soziale Kompetenz und Freude an der Arbeit,
  • Leistungsbereitschaft und Motivation,
  • wenn möglich Führerschein Klasse B.

Zugangsvoraussetzungen

 

  • für schwerbehinderte Menschen und langzeitarbeitslose, schwerbehinderte Menschen,
  • für die eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund der Behinderung schwierig ist (nach § 215 SGBIX).
  • welche in der Lage sind, die erforderlichen Mindestleistungen der Stelle im Integrationsunternehmen zu erfüllen
  • Vorausgesetzt, alle anderen Fördermöglichkeiten sind bereits ausgeschöpft - in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt

* § 215 SGBIX

Der gemeinnützige Inklusionsbetrieb INTEGRA profil GmbH widmet sich der Eingliederung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen in die Arbeitswelt.
Die INTEGRA profil bietet alternative Berufs-Chancen für schwerbehinderte Menschen. Der Anteil der schwerbehinderten Mitarbeiter (w/m/d) beträgt mindestens 40%.

§ 215
Begriff und Personenkreis
(1) Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Absatz 2 geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
(2) Schwerbehinderte Menschen nach Absatz 1 sind insbesondere
    1.    schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und allein oder zusammen mit weiteren vermittlungshemmenden Umständen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Inklusionsbetriebes erschwert oder verhindert,
    2.    schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer psychiatrischen Einrichtung für den Übergang in einen Betrieb oder eine Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen und auf diesen Übergang vorbereitet werden sollen,
    3.    schwerbehinderte Menschen nach Beendigung einer schulischen Bildung, die nur dann Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, wenn sie zuvor in einem Inklusionsbetrieb an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen und dort beschäftigt und weiterqualifiziert werden, sowie
    4.    schwerbehinderte Menschen, die langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches sind.
(3) 1Inklusionsbetriebe beschäftigen mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen im Sinne von Absatz 1. 2Der Anteil der schwerbehinderten Menschen soll in der Regel 50 Prozent nicht übersteigen.
(4) Auf die Quoten nach Absatz 3 wird auch die Anzahl der psychisch kranken beschäftigten Menschen angerechnet, die behindert oder von Behinderung bedroht sind und deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Kontakt:

INTEGRA profil gemeinnützige GmbH

Badstraße 25
04916 Herzberg (Elster)

(03535) 40 37 62